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Log06

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 15.08.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Softwarelösung Log06 (nachfolgend „Dienst”) zwischen

[FIRMENNAME] [RECHTSFORM], [STRASSE UND HAUSNUMMER], [PLZ] [ORT] (nachfolgend „Anbieter”)

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde”).

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit der Registrierung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag, der nach § 11 Bestandteil dieses Vertrags wird.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Dienst ersetzt das in Papierform geführte Fahrtenbuch für Fahrten mit roten Kennzeichen und umfasst insbesondere:

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Speicherung der vom Kunden eingegebenen Daten. Er schuldet nicht die Erstellung, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erfassten Fahrtenbucheinträge.

(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob die mit dem Dienst geführte Dokumentation den Anforderungen der zuständigen Behörden im Einzelfall genügt, hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen. Der Dienst ist auf den deutschen Regulierungsrahmen ausgelegt; eine Eignung für andere Rechtsordnungen wird nicht zugesichert.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und zu verändern, insbesondere durch Verbesserungen und die Einführung neuer Funktionen. Der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang darf dabei nicht wesentlich eingeschränkt werden. Werden einzelne Funktionen eingestellt, informiert der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform; schränkt dies den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich ein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

(5) Nicht Gegenstand des Vertrags sind insbesondere: die Anbindung an Dealer-Management-Systeme oder sonstige Fremdsysteme, die elektronische Signatur von Fahrten oder Auswertungen, eine Live-Ortung von Fahrzeugen sowie die Unterstützung anderer als des deutschen Regulierungsrahmens.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde registriert sich über das Registrierungsformular des Web-Backoffice. Er hat dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechnungsanschrift und – soweit vorhanden – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Änderungen dieser Angaben teilt der Kunde unverzüglich mit oder pflegt sie selbst im Dienst ein.

(3) Mit dem Absenden der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch die Freischaltung des Zugangs an.

(4) Es besteht kein kostenloser Test- oder Probezeitraum. Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements nach § 7 ist verbindlicher Bestandteil der Einrichtung. Vor erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs besteht kein Nutzungsrecht am Dienst.

(5) Die registrierende Person erhält die Rolle „Gruppenadministration” und ist berechtigt, für den Kunden weitere Nutzerkonten anzulegen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags abzugeben. Der Kunde stellt sicher, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist.

(6) Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im Rahmen dieser AGB für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf den Dienst nur seinen eigenen Beschäftigten und – soweit erforderlich – seinen Erfüllungsgehilfen zugänglich machen. Eine Überlassung an Dritte, eine Weitervermietung sowie der Betrieb für Dritte sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.

(3) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder verändern, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit des Dienstes zu beeinträchtigen, insbesondere keine automatisierten Massenabfragen und keine Umgehung von Zugangsbeschränkungen oder Nutzungsbegrenzungen.

(4) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, Dokumentation und den zugrunde liegenden Marken verbleiben beim Anbieter.

§ 5 Nutzerkonten und Zugangsdaten

(1) Der Kunde legt die Nutzerkonten seiner Beschäftigten selbst an und verwaltet deren Rollen und Zuordnungen eigenverantwortlich. Er trägt die Verantwortung dafür, dass Berechtigungen dem tatsächlichen Aufgabenbereich entsprechen und bei Ausscheiden oder Aufgabenwechsel unverzüglich angepasst oder entzogen werden.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Nutzerkonto darf nur von der Person genutzt werden, der es zugeordnet ist; die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig.

(3) Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder auf eine Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch Unbefugte informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und ändert die betroffenen Zugangsdaten.

(4) Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die über die ihm zugeordneten Nutzerkonten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

§ 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte, die er und seine Nutzerinnen und Nutzer im Dienst erfassen, allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Erfassung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Hinsichtlich der im Dienst verarbeiteten Beschäftigten- und Fahrtdaten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ihm obliegt insbesondere:

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienst die Auswertung von Fahrt- und Zeitdaten einzelner benannter Personen ermöglicht und dass Beschäftigte mit operativer Rolle die Fahrtenhistorie aller Kennzeichen ihrer Filiale einsehen können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies in seinem Betrieb zulässig ist.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die gegen den Anbieter aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Paragrafen geltend gemacht werden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und stimmt Maßnahmen der Rechtsverteidigung mit ihm ab.

(5) Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für einen geeigneten Internetzugang, geeignete Endgeräte und aktuelle Browser bzw. Betriebssystemversionen.

§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Die Vergütung bemisst sich nach der Anzahl der vom Kunden angelegten Kennzeichen. Es gilt die folgende Staffelung:

Anzahl KennzeichenPreis je Kennzeichen und Monat
150,00 €
2 bis 340,00 €
4 bis 1030,00 €
ab 11auf Anfrage

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Zahlungsvorgang automatisch ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer; der Kunde ist verpflichtet, hierfür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

(3) Ab elf Kennzeichen ist keine Selbstregistrierung möglich; die Konditionen werden individuell vereinbart.

(4) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich monatlich im Voraus für die jeweils folgende Abrechnungsperiode. Eine jährliche Abrechnung wird nicht angeboten.

(5) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Kunde hinterlegt hierzu ein gültiges Zahlungsmittel und hält es während der gesamten Vertragslaufzeit gültig. Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Zahlungserinnerungen werden an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse übersandt.

(6) Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

(7) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden für den Sperrzeitraum bleibt bestehen. Der Kunde behält auch während einer Sperre die Möglichkeit, seine Daten nach § 9 zu exportieren.

(8) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Änderung der Kennzeichenanzahl

(1) Der Kunde kann die Anzahl der Kennzeichen jederzeit im Dienst anpassen.

(2) Erhöhung. Eine Erhöhung wird sofort wirksam. Der auf die verbleibende Abrechnungsperiode entfallende Differenzbetrag wird anteilig berechnet und unmittelbar in Rechnung gestellt. Ab der folgenden Periode gilt der Preis für die neue Gesamtanzahl.

(3) Verringerung. Eine Verringerung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Eine Erstattung für die laufende Periode erfolgt nicht. Die Anzahl kann nicht unter die Anzahl der derzeit aktiven Kennzeichen abgesenkt werden; der Kunde hat zuvor die entsprechenden Kennzeichen zu deaktivieren.

(4) Der Kunde kann nicht mehr aktive Kennzeichen anlegen, als er gebucht hat. Der Dienst weist entsprechende Versuche ab.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Datenexport

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich mit jeder Abrechnungsperiode automatisch um einen weiteren Monat.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt über das im Web-Backoffice verlinkte Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform an [KONTAKT-E-MAIL].

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 oder § 6 verstößt.

(5) Datenexport. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende über die im Dienst bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern. Der Anbieter hält die Daten nach Vertragsende für 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend.

(6) Hinweis auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Den Kunden treffen hinsichtlich der Fahrtenbuchdaten eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere aus § 147 AO und § 16 FZV. Diese bestehen unabhängig von diesem Vertrag fort. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Daten vor Vertragsende in einer Form zu sichern, die diesen Pflichten genügt. Der Anbieter schuldet nach Ablauf der Frist nach Absatz 5 keine Aufbewahrung und keine Wiederherstellung.

(7) Der Kunde kann die vollständige und unwiderrufliche Löschung seiner Organisation jederzeit selbst im Dienst auslösen. Diese Löschung ist endgültig; eine Wiederherstellung ist ausgeschlossen. Sie ersetzt nicht die Kündigung nach Absatz 2, wenn diese noch nicht erklärt wurde.

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit einer im Jahresmittel angestrebten Verfügbarkeit bereit, die dem Stand der Technik für vergleichbare Angebote entspricht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird derzeit nicht zugesichert; eine gesonderte Vereinbarung über Servicelevel besteht nicht.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen der Dienst wegen angekündigter Wartungsarbeiten, wegen höherer Gewalt oder wegen Störungen im Verantwortungsbereich Dritter – insbesondere des Internetzugangs des Kunden – nicht erreichbar ist.

(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten mit angemessenem Vorlauf an.

(4) Störungsmeldungen nimmt der Anbieter unter [KONTAKT-E-MAIL] entgegen und bearbeitet sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in seiner jeweils aktuellen Fassung. Er wird mit Abschluss dieses Vertrags dessen Bestandteil.

(2) Die Verarbeitung der Inhaltsdaten des Kunden erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.

(3) Für die Verarbeitung der Vertrags-, Abrechnungs- und Kontostammdaten sowie für den Besuch der Website ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; hierfür gilt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehung möglich ist. Er unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit begründen keine Gewährleistungsrechte. Eine Minderung durch Abzug vom Entgelt ist ausgeschlossen; der Kunde kann zu viel gezahlte Beträge nach den gesetzlichen Vorschriften zurückfordern.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist gehalten, seine Daten in angemessenen Abständen über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass die im Dienst geführte Dokumentation von einer Behörde als unzureichend beanstandet wird, soweit dies auf unvollständigen, unrichtigen oder verspäteten Eingaben des Kunden oder seiner Nutzerinnen und Nutzer beruht.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen sowie großflächige und länger andauernde Ausfälle des Internets oder der Stromversorgung, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben an. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 15 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, durch eine Weiterentwicklung des Dienstes oder durch eine sonstige gleichwertige Notwendigkeit veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit und weist dabei gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines Unterbleibens des Widerspruchs hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

(4) Preisänderungen teilt der Anbieter mit einer Frist von mindestens 60 Tagen zum Beginn einer Abrechnungsperiode mit. Absatz 3 gilt entsprechend.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(3) Die Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

(4) Der Anbieter darf den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [GERICHTSSTAND], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang.

(5) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(7) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 15.08.2026